Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe wird über die KfW abgewickelt und setzt sich aus einem Bausteinsystem zusammen. Der maximale Zuschuss wird dabei auf den gedeckelten Betrag der förderfähigen Kosten angerechnet.
Das Fördermodell besteht aus folgenden Komponenten:
30 % Grundförderung: Steht grundsätzlich jedem Antragsteller zu, der auf ein erneuerbares Heizsystem wie die Wärmepumpe umsteigt.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus: Erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung frühzeitig austauschen.
10 % bis 40 % Einkommensbonus: Boni für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (bis 30.000 € = 40 %, bis 40.000 € = 30 %, bis 50.000 € = 10 %). (Hinweis: Kinder im Haushalt erhöhen die Freibeträge).
Was bedeutet das für Ihr Budget?
Förderrahmen: Für die erste Wohneinheit sind max. 28.000 Euro an Kosten förderfähig.
Schrittweise Absenkung: Bitte beachten Sie, dass die Höchstsätze der förderfähigen Kosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise abgeschmolzen werden. Ein frühzeitiger Antrag sichert Ihnen noch den maximalen Rahmen.